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Vorhofflimmern: Leitlinien (2026) Kompendium / 8.2 Thrombozytenaggregationshemmung

Thrombozytenaggregationshemmung


Die Thrombozytenaggregationshemmung inhibiert Enzyme oder Rezeptoren auf Thrombozyten und verhindert dadurch die Thrombozytenaggregation, die am häufigsten nach einer Endothelschädigung in den Arterien auftritt.

Infografik zur Darstellung von Vorhofflimmern mit Thrombus im linken Vorhofohr und dem Hinweis, dass eine Thrombozytenaggregationshemmung zur Prävention von Thromboembolien nicht empfohlen wird.

Die Thrombozytenaggregationshemmung wird nach dem inhibierten Enzym oder Rezeptor klassifiziert. Die grundlegende Einteilung umfasst:

  • Cyclooxygenase-Hemmer (COX-1)
    • Acetylsalicylsäure (ASS) (Anopyrin)
  • P2Y12-Inhibitoren
    • Clopidogrel (Trombex, Plavix)
    • Prasugrel (Efient)
    • Ticagrelor (Brilique)
  • IIb/IIIa-Inhibitoren
    • Abciximab (ReoPro)
    • Eptifibatid (Integrilin)

In der klinischen Praxis werden ASS und Clopidogrel am häufigsten eingesetzt.

Die Hauptindikation für eine Thrombozytenaggregationshemmung ist die Prävention und Behandlung atherosklerotischer arterieller kardiovaskulärer Erkrankungen:

  • Akutes Koronarsyndrom
  • Ischämischer Schlaganfall (nicht-embolisch)
  • Periphere arterielle Verschlusskrankheit

Die Thrombozytenaggregationshemmung verhindert die Bildung eines Thrombozytenthrombus, der sich nach Endothelschädigung einer Arterie entwickelt.

  • Bei Vorhofflimmern (VHF) entsteht jedoch ein fibrinreicher Thrombus infolge von Blutstase, meist im linken Vorhofohr,
  • daher verhindert die Thrombozytenaggregationshemmung nicht die Thrombusbildung im linken Vorhofohr bei VHF.

Die Thrombozytenaggregationshemmung bei VHF verhindert keine Thromboembolien und ist keine Alternative zur Antikoagulationstherapie.

Risiko für Thromboembolien und Vorhofflimmern Klasse
Eine Thrombozytenaggregationshemmung wird zur Prävention von Thromboembolien bei Vorhofflimmern (VHF) nicht empfohlen. III
Zur Prävention von Thromboembolien bei Patienten mit VHF wird die Kombination aus Antikoagulation und Thrombozytenaggregationshemmung nicht empfohlen. III

Diese Leitlinien sind inoffiziell und stellen keine offiziellen Leitlinien dar, die von einer kardiologischen Fachgesellschaft herausgegeben wurden. Sie dienen ausschließlich zu Bildungs- und Informationszwecken.

Peter Blahut, MD

Peter Blahut, MD (Twitter(X), LinkedIn, PubMed)